Die gesetzliche Betreuung unterstützt volljährige Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.
Als gesetzliche Betreuerin übernehme ich Aufgaben wie Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Behördenangelegenheiten oder Wohnungsangelegenheiten – immer abgestimmt auf den individuellen Bedarf.
Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung erfolgt über das zuständige Betreuungsgericht. Ein ärztliches Gutachten wird eingeholt, anschließend entscheidet das Gericht, ob und in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist.
Die Pflegeberatung richtet sich an Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Ich berate zu Themen wie Pflegegrad, häuslicher Versorgung, Entlastungsleistungen und Unterstützung im Alltag – individuell und praxisnah.
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf regelmäßige Pflegeberatung. Bei Bezug von Pflegegeld ist die Beratung verpflichtend und wird von der Pflegekasse bezahlt.
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