Die gesetzliche Betreuung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1814 bis 1881) geregelt und richtet sich an volljährige Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.
Als gesetzliche Betreuerin unterstütze ich in verschiedenen Lebensbereichen – z. B. bei Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Wohnungs- und Behördenangelegenheiten. Die Aufgaben werden individuell festgelegt und richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf der betreuten Person.
Die Betreuung wird vom zuständigen Betreuungsgericht eingerichtet. Grundlage ist ein ärztliches Gutachten. Das Gericht prüft, ob und in welchem Umfang eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist und welche Bereiche sie abdecken soll.
Ziel der gesetzlichen Betreuung ist es, die Selbstbestimmung der betroffenen Person zu wahren und gleichzeitig die nötige Unterstützung bereitzustellen.
Im Mittelpunkt steht stets das Wohl und der Wille der betreuten Person. Mein Handeln orientiert sich an ihren Wünschen, Bedürfnissen und Lebensumständen – respektvoll, verlässlich und menschlich.
Pflegeberatung nach § 7a und § 45 SGB XI
Die Pflegeberatung richtet sich an Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Ich unterstütze Sie individuell und praxisnah bei allen Fragen rund um die Pflege.
Themen der Beratung:
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf eine regelmäßige, kostenfreie Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI. Bei Bezug von Pflegegeld ist diese Beratung verpflichtend – die Kosten trägt die Pflegekasse.
Darüber hinaus können pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende im Rahmen von § 45 SGB XI Schulungen, Beratungen und praktische Anleitung erhalten. Ziel ist es, sie in ihrer Pflegekompetenz zu stärken und im Alltag gezielt zu entlasten.
Ziele der Pflegeberatung:
Gemeinsam erarbeiten wir Lösungen, die zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passen – bedarfsgerecht, verständlich und wirkungsvoll.
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